Preisliste B, BE, ASF

Zu den Fahrschulbezogenen kommen die amtlichen Kosten für TÜV, StVA, Passbild, Sehtest Erste Hilfe hinzu.
Alle Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer! Fahrstunden 45 Minuten (TÜV-Gebühren)

Preise der Ausbildungsverträge bleiben jeweils 5 Monate ab Anmeldung unverändert gültig und werden dann an die aktuelle Preisliste angepasst.

Fahrstunden sind nach max. 5 Fahrstunden zu begleichen.

 

Zu den Fahrstunden folgender Hinweis:

Bei den vom Gesetzgeber nach Fahrschülerausbildungsverordnung vorgeschriebenen Sonderfahrten steht genau fest, wie viele Fahrstunden man mindestens absolvieren muss. Die Anzahl an „normalen“ Fahrstunden sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, hier kommt es auf Begabung und persönliche Fähigkeiten an.

Klasse B und B17

(Fahrzeuge einschl. Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse)

Mindestalter: 18 Jahre, 17 für begleitendes Fahren B17

Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge (außer Motorräder) bis 3,5, Tonnen zulässiger Gesamtmasse und höchstens 9 Personen einschl. Fahrer und zusätzlich ein max. 750 Kg Anhänger. Bei größeren Anhängern darf die Gesamtmasse der Kombination 3,5 Tonnen nicht überschreiten (Beispiel PKW zG 2 Tonnen u Anhänger zG1,5 Tonnen) Fahrzeuge der Klasse AM, Klasse L und Mofa sind eingeschlossen.

Besonderheiten: (B197 Bescheinigung) Nach mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen und einer kurzen internen Testfahrt von 15 Minuten, kann die weitere Ausbildung und Fahrprüfung auch ohne spätere Einschränkung auf einem Automatik erfolgen.

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten: 5 mal 45 Minuten Überland, 4 mal 45 Minuten Autobahn, 3 mal 45 Minuten Beleuchtungsfahrten, diese Fahrten dürfen erst nach einer Grundausbildung (Stadt, Parken etc.) erfolgen. Theorie 14 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten sind vorgeschrieben.

begleitendes Fahren B17: Die Ausbildung erfolgt inkl. aller Pflichtfahrten und Prüfung identisch der normalen Fahrausbildung ab 18 Jahren. Allerdings wird kein richtiger Führerschein ausgestellt, sondern eine Bescheinigung, in welcher zusätzlich die Begleitperson/en (max. 10) eingetragen sind. Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, dürfen max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben, müssen mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis besitzen.

Die Begleitperson darf nicht eingreifen, sondern nur beraten wenn es notwendig oder gefordert sein sollte und kann daher auch auf z. B. auf dem Rücksitz Platz nehmen.

Prüfung: Die Dauer der praktischen Fahrprüfung beträgt 55 Minuten

Klasse BE

(Fahrzeuge mit Anhänger bis 7,2 Tonnen zulässiger Gesamtmasse)

Mindestalter: 18/17 Jahre

Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse B bis 3.500 kg plus einem Anhänger von maximal 3.500 kg. Die gesamte Fahrzeugkombination darf 7.000 kg nicht überschreiten.

Sonderfahrten: 3 mal 45 Minuten Überland, 1 mal 45 Minuten Autobahn,1 mal 45 Minuten Dunkelfahrt

Besonderheiten: Ausbildung auch auf Automatik, eine Theorie- Prüfung entfällt

Prüfung: 55 Minuten

Klasse B 96

(ZG Fahrzeugkombination max. 4250,- Kg)

Besonderheiten: Theorie 150 Minuten, Fahrausbildung 270 Minuten, keine Fahrprüfung

unsere Empfehlung: Klasse BE

Schlüsselzahl B196

(125er)

Info: 25 Jahre, 5 Jahre Klasse B, 4 Theorieeinheiten, mindestens 10 Fahrstunden Praxisausbildung

Besonderheit: gilt nicht im Ausland und ein vereinfachter Aufstieg Klasse A2/A ist später nicht möglich. Zur Ausbildung ist Motorradscxhutzbekleidung wie Motorradhelm, Motorradhandschuhe, Motorradjacke mit Protektoren, Motorradschuhe (besser Stiefel) etc. vorgeschrieben.

Prüfung: keine, es wird eine Bescheinigung zur Vorlage beim STVA erstellt und dann eingetragen.

Nachschulung bzw. Aufbauseminar ASF

(auffällige Fahranfänger in der Probezeit)

Zahlung: Die Fahrstunden sollten jeweils vor der Fahrstunde, spätestens alle 6 Fahrstunden beim Fahrlehrer oder im Büro beglichen werden (max. Außenstände: 450€).