Theoretische Fahrprüfung

Nachdem die vom Gesetzgeber geforderten Unterrichtseinheiten besucht wurden (bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind 14 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten vorgeschrieben) und der Prüfauftrag vom TÜV vorliegt (dieser ist 1 Jahr gültig), sollten zur eigenen Wissensprüfung mit dem Theorietrainer (auch App) mindestens 10 Prüfungssimulationen durchgeführt und bestanden werden.

Wenn dem TÜV Eure Unterlagen vorliegen bekommt Ihr einen Überweisungsträger für die Prüfgebühren der theoretischen und praktischen Prüfung zugesendet. Diese muß mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin (am besten direkt) überwiesen werden. Die theoretische Prüfung beim TÜV kann online oder telefonisch beantragt werden. Bitte Info der Startseite beachten und spätestens einen Tag vorher für die theoretische Prüfung den Ausbildungsnachweis von uns online freischalten lassen. Das Ergebnis wird sofort mitgeteilt. Wird die theoretische Prüfung nicht bestanden, ist eine Wiederholung gesetzlich frühestens nach 14 Tagen möglich. Daher gut vorbereiten.

Nach Abschluß der theoretischen Ausbildung wird von uns der Ausbildungsnachweiß an den TÜV elektronisch übermittelt. ERST DANN könnt ihr zur theoretischen Prüfung gehen.

Prüfungen ohne Voranmeldung beim TÜV (Neuss 41460, Derendorfweg 6) immer mittwochs von 08.00 – 11.00 Uhr und donnerstags von 13.30 – 15.30 Uhr.

Erst nach der bestandenen Theorie beantragen wir für Euch die praktische Prüfung. Diese muss auf den Tag genau spätestens ein Jahr nach der Theorie erfolgt sein, da ansonsten die Theorie-Prüfung ungültig wird.

! ! ! WICHTIG ! ! !

Personalausweis nicht vergessen